Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MakeMore GmbH („Wir“, „uns“ oder „MakeMore“), Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Stand 04/2024

I. Vorbemerkung

MakeMore ist ein Unternehmen, das sich auf individuelles, zielgenaues Mitarbeiter-Recruitment mit einem parallel laufenden Mitarbeiterbindungsprogramm durch Bereitstellung einer eigenen Mitarbeiter-App sowie der Beratung und Bereitstellung von Mitarbeiterbenefits spezialisiert hat.. Dadurch ermöglichen wir die Verringerung (kostenintensiver) Fluktuationen und tragen dazu bei, durch eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit die Unternehmensproduktivität zu steigern.

Nachfolgend beschreiben wir wie wir arbeiten und was unsere Kunden von uns erwarten können.

I. Geltungsbereich

Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung für alle zwischen einem Kunden und uns geschlossenen Verträge über die Erbringung der Dienstleistungen von MakeMore. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abwei-chende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen eines Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden mit der Vertragsdurchführung beginnen.

„Kunden“ sind ausschließlich Unternehmer i.S. des § 14 BGB, Einzelkaufleute oder juristische Personen.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Wir erarbeiten Angebote nach kundenindividuellen Bedürfnissen. Dazu führen wir zunächst ein Briefing-Gespräch durch, in dem wir die besonderen Anforderungen unserer Kunden erfragen. Auf dieser Basis erstellen wir ein Angebot. An dieses Angebot halten wir uns zwei Wochen lang gebunden.
  2. Das Angebot gibt alle Abreden zwischen uns und dem Kunden abschließend wieder. Alle Beschreibungen, Unterlagen oder sonstige Vorschläge sind unverbindlich und werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
  3. Das Angebot kommt zustande, wenn wir von dem Kunden eine schriftliche Bestätigung erhalten. Eine Annahme kann auch in der Aufforderung liegen, mit unseren Leistungen zu beginnen. Sofern wir ein Angebot über ein Online-Tool erstellen, kommt der Vertrag durch „Anklicken“ des Bestell-Buttons zustande.

III. Mitwirkung der Kunden

  1. Der Kunde definiert seine Anforderungen für die Recruitmentunterstützung und stellt etwaige Inhalte für die App zur Verfügung. Soweit wir ergänzende Informationen oder Auskünfte benötigen, müssen uns diese zeitnah, jedenfalls aber innerhalb etwaig von uns gesetzter Fristen übermittelt werden. Des weiteren benennt der Kunde einen entscheidungsbefugten Vertreter für Rückfragen und Abstimmungen. Sofern kein Vertreter ausdrücklich benannt wird, gilt der jeweilige Gesprächs-/Kontaktpartner des Kunden gegenüber MakeMore als entscheidungsbefugt.
  2. Der Kunde stellt uns für die APP oder andere digitale Dienstleistungen die erforderlichen „Rechtstexte“ (Impressum, Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen etc.) zur Verfügung. Diese Rechtstexte werden von uns nicht überprüft; der Kunde ist demgemäß für Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage allein verantwortlich. Dementsprechend wird der Kunde erforderlich werdende Anpassungen zeitnah an uns übermitteln.
  3. Der Kunde stellt die Leistungen von MakeMore in seinem Unternehmen vor. Soweit der Kunde Mitarbeiterprogramme (z.B. Bikeleasing, Weiterbildungsprogramme, Corporate Benefits etc.) anbieten oder an Zusatzprogrammen wie etwa Zeiterfassung teilnehmen möchte, stellt er sicher, dass die Kontaktdaten teilnehmender Mitarbeiter an die Anbieter der Mitarbeiterprogramme weitergegeben werden dürfen.
  4. Soweit wir für einen Kunden Kommunikationsmaßnahmen erbringen, stellt der Kunde uns die Unterlagen (Texte, Anzeigenvorlagen, Bilder, Videos etc.) zur Verfügung. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und die rechtliche Prüfung verantwortlich und stellt sicher, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen; MakeMore behält sich vor, solche Inhalte zurückzuweisen, die offenkundig gegen geltendes Recht verstoßen oder aber diskriminierend, rassistisch, menschenverachtend, jugendgefährdend oder anstößig sind.
  5. Kunden sind verpflichtet, uns über jede Einstellung nach Ablauf der Probezeit zu informieren. MakeMore ist berechtigt, diese Zahlen in aggregierter Form für eigene Kommunikationsmaßnahmen zu verwenden.

IV. Vergütung

  1. Wir berechnen für das Briefing eine Pauschalgebühr gem. unserer Konditionenliste. Die Briefing-Pauschale entfällt, wenn der Kunde MakeMore wenigstens mit dem „Recruiting-Basic“ beauftragt. Unsere Leistungen werden im Übrigen auf der Basis der Mitarbeiteranzahl des Kunden und des vom Kunden gewünschten Umfangs an Leistungen unseres Hauses berechnet. Daraus ermitteln wir unsere Vergütung, die im Angebot bzw. unserem Konditionenblatt aufgeführt sind. Sofern unsere Leistungen länger als ein Jahr in Anspruch genommen werden, sind wir berechtigt, unsere Vergütungssätze mit Wirkung für zukünftige Leistungen um maximal 5%/Vertragsjahr anzuheben.
  1. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß Angebot. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug und zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig.
  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.
  1. Wir behalten uns eine Einstellung unserer Leistung vor, wenn ein Kunde trotz Mahnung eine fällige Vergütung nicht bezahlt. Unsere Rechte aus Ziff. IX.2 bleiben unberührt.
  1. Kommt es innerhalb von 9 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten durch MakeMore zu einer Einstellung oder sonstigen Beschäftigung durch den Auftraggeber, gilt dieser Kandidat als angenommen, auch wenn er zuvor durch den Auftraggeber abgelehnt wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich aus diesem Grunde auch ungefragt, MakeMore über die Einstellungen bzw. Beschäftigung des Kandidaten zu informieren. In diesem Fall ist das gemäß dem Angebot in Rechnung gestellte Honorar in voller Höhe zu zahlen, auch wenn die Zusammenarbeit zuvor wie in 9.2 beschrieben gekündigt wurde.

V. Gewährleistung,

  1. MakeMore vermittelt Bewerber aufgrund öffentlich verfügbarer Unterlagen über einen Bewerber sowie der MakeMore übermittelten Qualifikationsanforderungen des Kunden. Dabei überprüft MakeMore die Angaben eines Bewerbers nur auf offensichtliche Fehler und Widersprüche. MakeMore übernimmt keine Gewähr oder Haftung dafür, dass ein Bewerber über die von ihm dargelegten beruflichen Voraussetzungen tatsächlich verfügt und die Qualifikationen des Kunden erfüllt. Ein „Background-Check“ findet nicht statt.
  1. Soweit MakeMore den Kunden eine App zur Verfügung stellt, ist der Kunde darüber informiert, dass eine stets störungsfreie Funktionsweise nicht gewährleistet werden kann. Bei Mängeln an der App leisten wir Gewähr durch Nacherfüllung. Hierfür liefern wir entweder ein neues Release oder beseitigen den Mangel, beispielsweise durch eine Ersatzlösung. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen des Vorliegens eines unwesentlichen Mangels, der die Nutzbarkeit unserer App nicht wesentlich einschränkt, ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abrufmöglichkeit der App und beträgt danach 12 Monate.
  1. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn seitens eines Kunden eigenmächtig Veränderungen an der APP vorgenommen werden, diese nicht vertragsgemäß genutzt wird, Mängel nicht unverzüglich angezeigt werden oder ein Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

VI. Haftung

  1. MakeMore haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MakeMore nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsmäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung jede Partei deshalb vertrauen darf). Die Haftung ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5.000,00 € Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft, bei Arglist oder bei Verletzung einer zwingend angeordneten gesetzlichen Haftung.
  1. Bei Verlust von Daten haftet MakeMore nur für einen etwaigen Aufwand eines Kunden, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
  1. Für Ereignisse „Höherer Gewalt“ ist die Haftung von MakeMore ausgeschlossen. „Höhere Gewalt“ stellen alle von uns nicht beeinflussbaren Umstände wie Naturkatastrophen, Blockade Streiks, terroristische Angriffe, Krieg, Revolten, Pandemien, Aussperrungen, Embargos oder sonstige schwerwiegende Umstände dar, die uns an unserer Leistungserbringung hindern. Im Falle Höherer Gewalt verlängert sich die Laufzeit unserer Vereinbarung mit einem Kunden für die Dauer der Unterbrechung. Sind wir länger als drei Monate an einer Leistungserbringung gehindert, kann jede Partei eine Anpassung des Vertrags verlangen oder bei einer Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung diesen kündigen.

VII. Gewerbliche Schutzrechte; Freistellung; Marketing

  1. MakeMore ist Inhaberin der Rechte an der Marke „MakeMore“ sowie ausschließliche Inhaberin aller Nutzungs- und Verwertungsrechte der von MakeMore einem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Logos etc.). MakeMore räumt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrags das Recht ein, die bereitgestellten Inhalte für die eigenen Zwecke des jeweiligen Kunden, d.h. im Intranet, auf der eigenen Unternehmenswebseite und zur Präsentation des Kunden auf Social Media Seiten zu verwenden. Jegliche Bearbeitung der Inhalte bedarf der vorherigen Zustimmung von MakeMore. Eine Lizensierung und Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  2. Soweit ein Kunde die MakeMore-App verwendet, erhält er daran für die Dauer der Zusammenarbeit eine nicht-ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich auf den hier geregelten Vertragszweck beschränkte Lizenz. Jegliche Bearbeitung, (Unter-)Lizensierung oder Übertragung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MakeMore.
  3. Der Kunde stellt MakeMore auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, Kosten oder Schäden (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die von Dritten aufgrund einer eines vom Kunden an MakeMore übermittelten Inhalts (Rechtstexte, Unternehmensinformationen, Kennzeichen, Fotos etc.) erhoben werden. Dieser Freistellungsanspruch setzt voraus, dass MakeMore den Kunden von einer solchen Inanspruchnahme informiert und dem Kunden die Möglichkeit zur Rechtsverteidigung einräumt. Kein Freistellungsanspruch ist gegeben, wenn die Inanspruchnahme auf einem vertragswidrigen Handeln von MakeMore beruht. Unberührt bleibt das Recht von MakeMore, beanstandete Inhalte einstweilen zu sperren oder zu löschen, sofern berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass diese rechtswidrig sind oder in Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen.
  4. MakeMore ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden, auch unter Verwendung eines Unternehmenskennzeichens, zu Referenzwecken hinzuweisen.

VIII. Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. MakeMore behandelt alle Geschäftsvorgänge der Kunden streng vertraulich und erwartet dies auch umgekehrt von den Kunden. Beide Parteien verpflichten sich daher, die Verpflichtung zur Vertraulichkeit auch sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den Unterlagen haben, aufzuerlegen, sofern diesen nicht ohnehin schon eine Verschwiegenheitsverpflichtung arbeitsvertraglich auferlegt ist. Soweit Unterlagen Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 GeschGehG enthalten, gilt die Vertraulichkeit zeitlich unbegrenzt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  2. Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten generiert werden, beachten sowohl der Kunde wie auch MakeMore die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dementsprechend sind Kunden verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses hinzuweisen, sofern nicht eine solche Verpflichtung bereits arbeitsvertraglich geregelt ist. Die Kunden sind unabhängig davon zur regelmäßigen Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Anforderungen zur Datensicherheit erfüllen. In jedem Fall werden die Kunden die dem jeweils eigenen Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahmen, Speicherung, Veränderung oder sonstige, nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, schützen. Hierzu ergreifen sie geeignete technische Maßnahmen im erforderlichen Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren oder sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, insbesondere auch zur Sicherung vor einem Einbruch („Hackerangriff“).
  3. MakeMore verarbeitet Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO). Die Einzelheiten sind in dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung festgehalten.

IX. Laufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit unserer Vereinbarungen mit unseren Kunden ergeben sich aus dem Auftragsformular, beträgt jedoch in jedem Fall wenigstens 3 Monate (Recruiting) bzw. 24 Monate (bei Nutzung der MakeMore-App). Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag durch Nachricht an uns zu verlängern. In diesem Fall gilt Ziff. IV.1 entsprechend, auch wenn die Zusammenarbeit kürzer als ein Vertragsjahr war.
  2. Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt in jedem Fall dann vor, wenn ein Kunde mit einer Zahlung mehr als zwei Monate in Verzug ist. Klarstellend halten wir fest, dass eine auf den Baustein „Recruitment“ gestützte Kündigung aus wichtigem Grund nur dann möglich ist, wenn es MakeMore nicht gelingt, in angemessener Zeit für wenigstens 50% der jeweils offenen Stellen des Partners, zu deren Bearbeitung sich MakeMore verpflichtet hat, geeignete Bewerber zu vermitteln, wobei als „angemessen“ grundsätzlich eine Frist von drei Monaten/offene Stelle gilt. Ein Bewerber gilt immer dann als geeignet, wenn er nach den von ihm angegebenen Bewerberprofil die von dem Kunden geforderten Qualifikationen mindestens zu 80% erfüllt. Des Weiteren gilt ein Bewerber als geeignet, wenn innerhalb von fünf Werktagen keine Rückmeldung des Kunden zu dessen Eignung erfolgt.
  3. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (Textform ausreichend). Im Falle einer vom Kunden verursachten fristlosen Kündigung seitens MakeMore behält MakeMore Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Sollte der Kunde aufgrund eines Verhaltens von MakeMore fristlos kündigen, entfällt der Anspruch von MakeMore soweit Leistungen noch nicht erbracht wurden.
  4. Soweit Leistungen von MakeMore Werkcharakter haben sollten, ist das Kündigungsrecht nach § 648 BGB ausgeschlossen.

X. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Dieser Vertrag sowie Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung beider Parteien in Schriftform oder Textform.
  2. Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
  3. Die Parteien dürfen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten oder übertragen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Köln. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

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